Vorteile des "Altersgerechten und Betreuten Wohnens" gegenüber der konventionellen Versorgung älterer Menschen

Vorteile für:

1. den älteren Menschen

a.) Förderung und Erhaltung der Selbständigkeit und der gesellschaftlichen Beteiligung älterer Menschen

b.) Unterstützung hilfs- und pflegebedürftiger älterer Menschen im Hinblick auf eine selbständige Lebensführung

c.) Flexible, den sich verändernden Bedürfnissen anpassende Versorgung bzw. Betreuung

d.) Leistungen sind nur nach Inanspruchnahme zu vergüten

e.) Altersgerechtes Wohnen, mit der Möglichkeit, sich selbst zu versorgen

f.) Hilfezentrale vermittelt Sicherheit im Notfall

g.) Erhaltung der sozialen Kontakte

h.) Sozial verträgliche Mieten

i.) Kein Umzug bei Pflegebedürftigkeit in eine andere Einrichtung


2. den Sozialhilfeträger

a.) Verringerung der Pflegebedürftigkeit

Gegenseitige nachbarschaftliche Unterstützung bei der Bewältigung des Wohnalltags auch im Alter ist eines der erklärten Ziele der Gemeinschaft im Konzept "Betreutes Wohnen". Diese informelle Hilfe soll die evtl. mit zunehmendem Alter notwendige professionelle Hilfe nicht ersetzen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Zeitpunkt, zu dem diese Hilfe in Anspruch genommen werden muss, durch die aktivierende und unterstützende Gemeinschaft hinausgeschoben werden kann.

Außerdem bieten diese auf Eigenverantwortlichkeit zielenden Gruppenprojekte nicht nur den Rahmen für ein selbstbestimmtes Wohnen im Alter, sondern sie entlasten zusätzlich das öffentliche Versorgungssystem.

b.) Optimierung von Pflegebetten

Die ambulante Altenpflege genießt nach den gesetzlichen Vorgaben absoluten Vorrang vor der stationären Versorgung. Das Konzept des "Betreuten Wohnens" sieht u. a. vor, eine altersgerechte Wohnung anzubieten. Gegenüber der "normalen" Wohnung aber auch der Altenwohnung bietet das "Betreute Wohnen" für den Fall der zunehmenden Gebrechlichkeit uneingeschränkte Sicherheit der Versorgung. Hier kann bis zu einem hohen Grad an Pflegebedürftigkeit ambulante Pflege in den Wohnräumen des älteren Menschen durch die Hilfezentrale in jeglicher Form geleistet werden.

Die stationäre Versorgung kann so für den Fall möglichst lange hinausgeschoben werden, was ebenfalls eine Entlastung der öffentlichen Versorgungssysteme, aber auch eine Reduktion der vorhandenen Pflegebetten zur Folge hat.

c.) Senkung der öffentlichen Wohngeldzuschüsse

 

3. die nordhessische Region

a.) Verbesserung und Optimierung der Altenversorgung

b.) Schaffung von regionalen Arbeitsplätzen

c.) Entlastung des Wohnungsmarktes

 

4. die Philippstiftung e. V.

a.) Kooperationen von bereichsübergreifenden Leistungsstellen

b.) Optimierung von Fixkostenanteilen

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