Vorteile des "Altersgerechten und Betreuten Wohnens" gegenüber der
konventionellen Versorgung älterer Menschen
Vorteile für:
1. den älteren Menschen
a.) Förderung und Erhaltung der Selbständigkeit und der gesellschaftlichen
Beteiligung älterer Menschen
b.) Unterstützung hilfs- und pflegebedürftiger älterer Menschen im Hinblick auf eine
selbständige Lebensführung
c.) Flexible, den sich verändernden Bedürfnissen anpassende Versorgung bzw. Betreuung
d.) Leistungen sind nur nach Inanspruchnahme zu vergüten
e.) Altersgerechtes Wohnen, mit der Möglichkeit, sich selbst zu versorgen
f.) Hilfezentrale vermittelt Sicherheit im Notfall
g.) Erhaltung der sozialen Kontakte
h.) Sozial verträgliche Mieten
i.) Kein Umzug bei Pflegebedürftigkeit in eine andere Einrichtung
2. den Sozialhilfeträger
a.) Verringerung der Pflegebedürftigkeit
Gegenseitige nachbarschaftliche Unterstützung bei der Bewältigung des Wohnalltags
auch im Alter ist eines der erklärten Ziele der Gemeinschaft im Konzept "Betreutes
Wohnen". Diese informelle Hilfe soll die evtl. mit zunehmendem Alter notwendige
professionelle Hilfe nicht ersetzen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Zeitpunkt,
zu dem diese Hilfe in Anspruch genommen werden muss, durch die aktivierende und
unterstützende Gemeinschaft hinausgeschoben werden kann.
Außerdem bieten diese auf Eigenverantwortlichkeit zielenden Gruppenprojekte nicht nur
den Rahmen für ein selbstbestimmtes Wohnen im Alter, sondern sie entlasten zusätzlich
das öffentliche Versorgungssystem.
b.) Optimierung von Pflegebetten
Die ambulante Altenpflege genießt nach den gesetzlichen Vorgaben absoluten Vorrang vor
der stationären Versorgung. Das Konzept des "Betreuten Wohnens" sieht u. a.
vor, eine altersgerechte Wohnung anzubieten. Gegenüber der "normalen" Wohnung
aber auch der Altenwohnung bietet das "Betreute Wohnen" für den Fall der
zunehmenden Gebrechlichkeit uneingeschränkte Sicherheit der Versorgung. Hier kann bis zu
einem hohen Grad an Pflegebedürftigkeit ambulante Pflege in den Wohnräumen des älteren
Menschen durch die Hilfezentrale in jeglicher Form geleistet werden.
Die stationäre Versorgung kann so für den Fall möglichst lange hinausgeschoben
werden, was ebenfalls eine Entlastung der öffentlichen Versorgungssysteme, aber auch eine
Reduktion der vorhandenen Pflegebetten zur Folge hat.
c.) Senkung der öffentlichen Wohngeldzuschüsse
3. die nordhessische Region
a.) Verbesserung und Optimierung der Altenversorgung
b.) Schaffung von regionalen Arbeitsplätzen
c.) Entlastung des Wohnungsmarktes
4. die Philippstiftung e. V.
a.) Kooperationen von bereichsübergreifenden
Leistungsstellen
b.) Optimierung von Fixkostenanteilen
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